Vorschriften fr verschlossene Kryo-Behlter

(1) Die besonderen Vorschriften des Abschnitts 4.1.6 mssen eingehalten werden.

(2) Die Vorschriften des Kapitels 6.2 mssen eingehalten werden.

(3) Die verschlossenen Kryo-Behlter mssen so isoliert sein, dass kein Reifbeschlag auftreten kann.

(4) Prfdruck
Tiefgekhlte flssige Stoffe sind in verschlossene Kryo-Behlter mit den folgenden  Mindestprfdrcken einzufllen:

a) Fr verschlossene Kryo-Behlter mit Vakuumisolierung darf der Prfdruck nicht geringer sein als das 1,3fache der Summe aus hchstem inneren Druck des gefllten Behlters, einschlielich des inneren Drucks whrend des Fllens und Entleerens, plus 100 kPa (1 bar);

b) fr andere verschlossene Kryo-Behlter darf der Prfdruck nicht geringer sein als das 1,3fache des hchsten inneren Drucks des gefllten Behlters, wobei der whrend des Fllens und Entleerens entwickelte Druck zu bercksichtigen ist.

(5) Fllung
Fr tiefgekhlt verflssigte nicht entzndbare und nicht giftige Gase (Klassifizierungscodes 3 A und 3 O) darf das Volumen der flssigen Phase bei der Flltemperatur und einem Druck von 100 kPa (1 bar) 98 % des (mit Wasser) ausgeliterten Fassungsraums des Druckgefes nicht berschreiten.

Fr tiefgekhlt verflssigte entzndbare Gase (Klassifizierungscode 3 F) muss bei Erwrmung des Inhalts auf diejenige Temperatur, bei der der Dampfdruck dem ffnungsdruck der Druckentlastungsventile entspricht, das in den Behlter gefllte Gas unter einem Wert bleiben, bei dem das Volumen der flssigen Phase 98 % des (mit Wasser) ausgeliterten Fassungsraums bei dieser Temperatur erreicht.

(6) Druckentlastungseinrichtungen
Verschlossene Kryo-Behlter mssen mit mindestens einer Druckentlastungseinrichtung ausgerstet sein.

(7) Vertrglichkeit
Die zur Gewhrleistung der Dichtheit von Verbindungsstellen oder zur Wartung der Verschlusseinrichtungen verwendeten Werkstoffe mssen mit dem Inhalt vertrglich sein. Bei Behltern fr die Befrderung von oxidierenden Gasen (Klassifizierungscode 3 O) drfen diese Werkstoffe mit den Gasen nicht gefhrlich reagieren.

(8) Wiederkehrende Prfung

a) Die wiederkehrende Prfung der Druckentlastungseinrichtungen gem Absatz 6.2.1.6.3 muss sptestens alle fnf Jahre durchgefhrt werden.

b) Die Frist zwischen den wiederkehrenden Prfungen von verschlossenen Kryo-Behltern, die keine UN-Kryo-Behlter sind, nach den Vorschriften des Absatzes 6.2.3.5.2 darf 10 Jahre nicht berschreiten.


Vorschriften fr offene Kryo-Behlter

Nur die folgenden nicht oxidierenden tiefgekhlt verflssigten Gase des Klassifizierungscodes 3 A drfen in offenen Kryo-Behltern befrdert werden: UN-Nummern 1913, 1951, 1963, 1970, 1977, 2591, 3136 und 3158. Sofern diese Gase als Khlmittel verwendet werden, gelten fr sie die Vorschriften des Abschnitts 5.5.3.

Offene Kryo-Behlter mssen so gebaut sein, dass sie den folgenden Vorschriften entsprechen:

(1) Die Behlter sind so auszulegen, herzustellen, zu prfen und auszursten, dass sie allen Bedingungen, einschlielich Ermdung, standhalten, denen sie whrend ihres normalen Gebrauchs und unter normalen Befrderungsbedingungen ausgesetzt sind.

(2) Der Fassungsraum darf nicht grer als 450 Liter sein.

(3) Der Behlter muss eine Doppelwandkonstruktion haben, bei welcher der Raum zwischen der Innen- und Auenwand luftleer ist (Vakuumisolierung). Die Isolierung muss die Bildung von Raureif auf der Auenseite des Behlters verhindern.

(4) Die Bauwerkstoffe mssen bei der Betriebstemperatur geeignete mechanische Eigenschaften haben.

(5) Werkstoffe in direktem Kontakt mit den gefhrlichen Gtern drfen durch die zur Befrderung vorgesehenen gefhrlichen Gter nicht angegriffen oder geschwcht werden und drfen keine gefhrliche Wirkungen verursachen, z.B. Katalyse einer Reaktion oder Reaktion mit den gefhrlichen Gtern.

(6) Behlter mit einer Doppelwandkonstruktion aus Glas mssen mit einer Auenverpackung mit geeignetem Polstermaterial oder saugfhigem Material versehen sein, das den Drcken und Sten standhlt, die unter normalen Befrderungsbedingungen auftreten knnen.

(7) Der Behlter muss so ausgelegt sein, dass er whrend der Befrderung in aufrechter Position verbleibt, z.B. durch einen Boden, dessen kleinere horizontale Abmessung grer als die Hhe des Schwerpunktes des vollstndig befllten Behlters ist, oder durch Anbringung in einem Tragrahmen.

(8) Die ffnungen der Behlter mssen mit gasdurchlssigen Einrichtungen versehen sein, die das Herausspritzen von Flssigkeit verhindern und so angeordnet sind, dass sie whrend der Befrderung an Ort und Stelle verbleiben.

(9) Offene Kryo-Behlter mssen mit folgenden Kennzeichen versehen sein, die dauerhaft angebracht sind, z.B. gestempelt, graviert oder getzt:
a) Name und Adresse des Herstellers;
b) Modellnummer oder -bezeichnung;
c) Serien- oder Losnummer;
d) UN-Nummer und offizielle Benennung der Gase fr die Befrderung, fr die der Behlter vorgesehen ist;
e) Fassungsraum des Behlters in Litern.